Freitag, 19. August 2011

Kastration ist Tierschutz!

[Ein Gastbeitrag von Bianca]

Hier auf dem platten Land ist es leider nicht immer üblich, das man seine Katzen / Kater kastriert. Ich schreibe der Einfachheit halber von Katzen ;-)

Als ich meine beiden damals von der Pflegestelle geholt habe, war für mich von Anfang an klar, das sie kastriert werden.

Warum?
- Ich wollte keine Katzenbabys haben (es gibt ja auch wirklich schon genug davon)
- Katzen sind keine Menschen (denen fehlt das nicht, wenn die keinen Sex haben!)
- Es war von Anfang an klar, das meine raus gehen (und dann weiß man nicht, wer sie deckt - Stichwort Krankheiten)

Vielen Menschen holen sich einen Kater ins Haus - denn der wird ja nicht schwanger. Ja ne, ist klar. Aber die Frage ist doch, wie viele Katzen er schwängert und was für Krankheiten er sich dabei einfängt.

Leukose (klick mich) und Katzenaids (klick mich) wird nämlich auch über Geschlechtsverkehr übertragen. Natürlich gibt es auch noch andere Übertragungswege. Aber hier geht es ja ums Thema Kastration und warum die so notwendig ist.

An erster Stelle steht aber für mich, das ich es nicht schuld sein möchte, das es noch mehr Katzenelend auf dieser Welt gibt.

Ja klar, Kitten sind süß, aber schaut mal, was ein Katzenpärchen in den Jahren für einen Nachwuchs zeugen kann:


 Quelle

Das könnten 80 Millionen Katzen in 10 Jahren werden.
Wohin will man die denn alle vermitteln??? Es gibt doch wirklich schon genug Katzen...

Einige Mythen zum Thema Kastration:

Katzen müssen einmal Kitten bekommen...
Nein, das müssen sie sicher nicht. Eine Schwangerschaft und Geburt ist Stress für die Katze. Und wenn das jeder so sehen würde, dann kommt unsere Grafik doch nah ran.

Eine Katze muss einmal rollig gewesen sein...
Warum muss sie das? Die Rolligkeit ist doch für die Katze nicht schön wenn sie nicht gedeckt wird. Leider sagen das auch heut enoch viele Tierärzte. Wenn ihr so einen Tierarzt habt, dann sucht euch einen neuen!

Kater bekommen keinen "Katerkopf" wenn man sie kastriert...
Das ist auch nicht wahr. Es gibt Kater, die nie einen Katerkopf bekommen (obwohl sie nie kastriert wurden) und Kater die einen bekommen trotz Kastration. Das ist in den Genen verankert.

Meine Katze soll doch ruhig Sex haben...
Katzen sind keine Menschen! Sie vermissen nichts, wenn sie keinen Sex haben! Außerdem tun auch viele Frauen was dagegen schwanger zu werden. Aber ich rate grundsätzlich von der Pille bei Katzen ab. Diese Hormone muss man seinem Tier ja nun wirklich nicht antun. Die Kastration ist das "einfacher" und macht auch mehr Sinn. Denn dann wird die Katze sicher nicht mehr schwanger.

Aber die Kitten sind doch alle schon vermittelt...
Die Leute können doch auch ein Kitten aus dem Tierschutz oder vom Züchter nehmen. Es ist ja nicht so, das genug Kitten jedes Jahr auf die Welt kommen...

Warum soll ich meinem Tier eine unnötige Operation antun...
Warum muss ich meinem Tier jedes Jahr mindestens einen Wurf Kitten antun? Es gibt mittlerweile die Möglichkeit einer Inhalationsnarkose. Da ist die Katze wirklich nur so lange inNarkose wie es benötigt wird. Meine Katzen waren noch relativ jung als sie kastriert wurden. Sie haben aber alle beide die Narkose super weg gesteckt.

Wenn ich keine Kitten mehr bekomme, dann sterben die Katzen doch aus...

Katzen werden niemals aussterben! Aber es kann helfen das Elend zu verringern.

Kastrierte Katzen fangen weniger Mäuse...
Mein Wookie ist kastriert. Bringt aber trotzdem pro Tag mindestens eine Maus mit (eigentlich sogar zwei pro Tag oder mehr). Ich kann also nicht sagen, das er weniger Mäuse fängt seit er kastriert ist. Ok, er war unkastriert bei mir nicht im Freigang. Aber ich finde zwei Mäuse im Schnitt schon recht viel.

Kastrierte Katzen werden dick...
Ob eine Katze dick wird oder nicht hängt sicher nicht mit der Kastration zusammen, sondern eher damit, wie viel man sich mit der Katze beschäftigt und was man ihr zu fressen gibt.


Argumente für eine Kastration:

Die Tierheime sind mittlerweile mehr als voll. Wie sollen die das alles packen? Viele Vereine gehen bankrott weil sie das alles nicht mehr gestemmt bekommen.

Unkastrierte Kater markieren. Das riecht mehr als übel. Auch Katzen können markieren. Solche Tiere (also die unkastrierten) sind untereinander schwerer zu vergesellschaften.

Wenn eine Katze rollig ist, dann ist das purer Stress für die Katze. Das ist wirklich nicht schön. Sollte die Katze in der Rolligkeit nicht gedeckt werden, dann steigt das Risiko für eine Gebärmutterentzündung.

Unkastrierte Freigänger haben einen viel größeren Radius wie kastrierte Tiere. Sie folgen dem Geruch der rolligen Katzen. Oft kommen sie dabei auch unter die Räder, weil sie ihrem Trieb folgen und nicht mehr so vorsichtig sind.

Die Gefahr von Revierkämpfen ist unter unkastrierten Tieren viel höher. Sie wollen sich behaupten. Diese Kämpfe sind oft sehr blutig.

Das Risiko sich mit einer Krankheit anzustecken steigt, wenn die Katze Sex hat. Viele Krankheiten können so übertragen werden. Oft haben die Kitten diese Krankheit dann auch.

Eine Katzengeburt muss nicht immer problemlos ablaufen. Es kann auch sein, das ein Kaiserschnitt gemacht werden muss. Oder die Mutter die Kitten nicht annimmt. Dann ist der Mensch gefragt - und das 24 Stunden am Tag.

Also bitte, bitte, bitte: lasst eure Katzen und Kater kastrieren!!!

Egal ob sie raus gehen oder nicht. Tut ihnen den Stress nicht an. Und tut euch den Stress einer Dauerrolligkeit oder des Markierens nicht an.



Liebe Bianca, vielen Dank, dass ich diesen Beitrag verwenden durfte!
Biancas Blog findet ihr rechts unter Lieblingsblogs oder klickt hier: Lupiwo

19 Kommentare:

  1. Nein, danke dir Liebe Balli, das du ihn veröffentlich hast ;)

    AntwortenLöschen
  2. Ein guter Beitrag. *Daumenhoch*

    Können wir diesen nicht allen Katzenhaltern - und vor allem Bauern, Hofbesitzer etc., die das noch nicht wissen - mal in die Hand drücken?

    Ich bekomme immer ne Krise, wenn ich Katzenhalter höre, die sagen: "Aber nein, ich kann das dem Kater doch nicht antun. Er ist ja dann entmannt"

    Wie sagte Balli mal so schön: Vollstopfen!

    AntwortenLöschen
  3. Du hast mir viel Getippsel gespart, bin doch gerade so schreibfaul :D


    @ die, die es noch nicht wissen:
    Auf Facebook haben wir eine Gruppe, in der mehr oder weniger regelmässig Infos über das Kastrationsgesetz, dessen Umsetzung und ähnliches gepostet werden: http://www.facebook.com/groups/131702516902514/

    AntwortenLöschen
  4. Maike, Pfosten. Vollpfosten. Aber Vollstopfen ist auch schön :D

    AntwortenLöschen
  5. Hi hi - musste jetzt mal grad über mich selber lachen *gg*

    Okay, Vollpfosten! Werd ich mir merken *kringeliglach*

    AntwortenLöschen
  6. Ich steh ja auf solche Vertippsler :D

    AntwortenLöschen
  7. Ich hab mal nen Flyer entwickelt zum Thema Kastration. Muss mal schauen wie ich den bei Facebook hoch geladen bekomme.

    AntwortenLöschen
  8. Als PDF verlinken? Oder halt als jpg?

    AntwortenLöschen
  9. Dann versuch ich das mal mit dem PDF. Ich bin blond in sowas.

    AntwortenLöschen
  10. Ich auch, wüsste nicht, wie ich das machen sollte, nur, dass das geht :D

    Aber hat ja nun geklappt.

    Ich setz den Link, den du auf Facebook gepostet hast, gleich hier hin:

    http://www.uploadarea.de/files/osy36digbzontquy2y6xyv9yg.pdf

    AntwortenLöschen
  11. Ich habs zwar schon auf Biancas Blog kommentiert, aber trotzdem....

    Ich bin auch für die Einführung der Kastrationspflicht, nur sollten dabei alle Katzenhalter in die Pflicht genommen werden und nicht nur die, die ihren Tieren Freigang gewähren.
    Wohnungskatzen gehören meiner Meinung nach auch dazu, denn auch jede Wohnugnskatze, die Kitten bekommt nimmt einer Tierheimkatze einen Platz weg. Ich hab den Fehler einmal begangen....nochmal würde ich es nicht mehr machen, so sehr ich mein Buckelchen auch liebe.

    AntwortenLöschen
  12. Problem ist, die Kastrationspflicht, so wie sie jetzt in Ö und ein paar Städten in Deutschland gilt, taugt nur was, wenn sie mit einer Kennzeichnungspflicht und Kontrollen verbunden ist. Und klar für alle Katzen, auch Wohnungskatzen, sonst wäre das alles nur ein Witz.

    AntwortenLöschen
  13. Ich würde alle anscheißen, die ihre Katze nicht kastrieren lassen. Das regeln die Nachbarn dann denk ich schon ;) Irgendeiner ist immer dem anderen sein Teufel. Zumindest auf dem platten Land - in der Stadt ist das schon schwerer.

    AntwortenLöschen
  14. Dazu müsste halt erstmal eine rechtliche Handhabe geschaffen werden.
    Jemand, der seine Katze nicht kastrieren lassen will, kann sich auf das Tierschutzgesetz berufen und ist damit rechtlich gesehen unangreifbar.
    Kastration ohne medizinische Indikation verstösst gegen das Tierschutzgesetz. So pervers das auch ist.

    AntwortenLöschen
  15. Aber das kanne r ja nicht mehr, wenn die Kastrationspflicht durchgesetzt wurde, oder? So meinte ich das. Wenn die Kastrationspflicht durchgesetzt ist bei uns, dann scheiß ich jeden an, der ein nicht kastriertes Tier hat.

    AntwortenLöschen
  16. Ich weiss nicht, wie das juristisch aussieht. Aber ohne eine Änderung des Gesetzestextes kann ich mir kaum vorstellen, dass eine Kastrationspflicht ernsthaft durchsetzbar wäre.

    AntwortenLöschen
  17. Ich hab mir mal den Flyer ausgedruckt und werd ihn in der Nachbarschaft verteilen. Hab ja nen groben Überblick wo die Katzen wohnen hier. Schaden kanns ja nicht.

    AntwortenLöschen
  18. Zitat von http://www.tierschutz-guetersloh.de/Katzenrecht

    "Kastrationserlaubnis


    Der Kastrationsfrage betreffend gilt,

    Tierschutzgesetz §§ 2, 3 Nr. 3 und § 6





    Tierschutzgesetz § 6, Abs. 1, Satz 2, Nr. 5.



    (1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn

    1.


    der Eingriff im Einzelfall




    a)


    nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder




    b)


    bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,

    2.


    ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1 oder 7 vorliegt,

    3.


    ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,

    4.


    das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersu chung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,

    5.


    zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird."



    Eingriffe nach Satz 2 Nr. 1 und 5 sind durch einen Tierarzt vorzunehmen; Eingriffe nach Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Absatz 3 dürfen auch durch eine andere Person vorgenommen werden, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Für die Eingriffe nach Satz 2 Nr. 4 gelten die §§ 8 b, 9 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Abs. 2 mit Ausnahme des Satzes 3 Nr. 6, Abs. 3 Satz 1 sowie § 9 a entsprechend. Die Eingriffe sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Frist braucht nicht eingehalten zu werden, wenn in Notfällen eine sofortige Durchführung des Eingriffes erforderlich ist; die Anzeige ist unverzüglich nachzuholen. Die in Satz 5 genannte Frist kann von der zuständigen Behörde bei Bedarf auf bis zu vier Wochen verlängert werden. In der Anzeige sind anzugeben:

    1. der Zweck des Eingriffs,
    2. die Art und die Zahl der für den Eingriff vorgesehenen Tiere,
    3. die Art und die Durchführung des Eingriffs einschließlich der Betäubung,
    4. Ort, Beginn und voraussichtliche Dauer des Vorhabens,
    5. Name, Anschrift und Fachkenntnisse des verantwortlichen Leiters des Vorhabens und seines Stellvertreters sowie der durchführenden Person und die für die Nachbehandlung in Frage kommenden Personen,
    6. die Begründung für den Eingriff.





    Kommentierung des Tierschutzgesetzes nach Lorz/Metzger, 5. Auflage:

    Seite 220 Nr. 7 Unfruchtbarmachung

    Rand-Nr. 38

    a) Sie ist zulässig zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung. Die Unfruchtbarmachung kann aus Gründen des Tierschutzes, des Naturschutzes, des Jagdschutzes und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sein. (BT-Drs 13/7015 S. 18). Nr. 5 bietet eine Rechtsgrundlage für die Kastration und von Katzen."


    Das Gesetz klingt für mich als Nicht-Juristin ganz akzeptabel.
    80 Millionen in 10 Jahren würde ich schon unkontrolliert nennen, und auch die Vermehrer, die Maine coon- BKH-Perser-Siam-Mixe produzieren kontrollieren nichts. Falls die selber sich genauso vermehren, wäre ich sogar für eine Ausweitung der Kastrationspflicht.

    AntwortenLöschen
  19. Interessant, Doro :)

    Den Kommentar kannte ich nicht. Aber der scheint das Problem ja echt zu lösen.
    Müsste nur noch das Kastrationsgesetz irgendwie durchgeboxt und kontrolliert werden.
    "Nur" noch.

    Langer Weg bis dahin.

    AntwortenLöschen